Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten

 

Wie wird das Essengeld abgerechnet?

Grundsätzlich werden Essenbeiträge monatlich per Lastschrift von Ihrem angegebenen Konto abgebucht. Hier werden lediglich die tatsächlich bestellten Essen abgerechnet. Getätigte Abbestellungen über den Monat verteilt, sind dann bereits berücksichtigt. Die Abrechnung erfolgt immer rückwirkend in der ersten Woche des neuen Monats für den Vormonat.

Eine Rechnungslegung erfolgt in der Regel nicht. Sollten Sie dennoch eine monatliche Rechnung wünschen, kann Ihnen diese gegen eine monatliche Gebühr in Höhe von 4,00 Euro zugestellt werden.

Mein Kind wechselt vom Hort zur Grundschule. Was muss ich tun?

Schreiben Sie uns einfach eine Email, ein Fax oder einen Brief. Bitte vermerken Sie die Kundennummer, die alte Einrichtung und die neue Einrichtung. Den Rest erledigen wir.

Mein Kind wechselt die Schule, die neue Schule hat einen anderen Essenanbieter. Was muss ich tun?

Um unnötige Kosten zu vermeiden, muss der Vertrag unbedingt gekündigt werden. Dies können Sie immer zum Monatsende und schriftlich per Email, Fax oder Post erledigen. Sie erhalten von uns eine Kündigungsbestätigung.

Mein Kind wechselt von der Grundschule zur Oberschule. Was muss ich tun?

Wenn die neue Oberschule Ihres Kindes auch von uns beliefert wird, füllen Sie bitte einen neuen Vertrag aus, welcher in der Schule ausliegt oder Sie lassen ihn sich von uns per Email zusenden (bitte die neue Schule mit angeben). Sollten sich Adresse, Bankverbindung, etc. nicht geändert haben, müssen Sie lediglich Ihren Namen und den Namen des Kindes noch einmal aufschreiben. Nach Möglichkeit vermerken Sie bitte Ihre bisherige Kundennummer. Dann können Ihre Anmeldedaten beibehalten werden. Die Zusendung des Vertrages kann per Email, Fax oder Post erfolgen. Sollte Ihr Kind in den Sommerferien noch in den Hort gehen, teilen Sie uns dies bitte mit. Erst danach kann die Änderung der Einrichtung in unserem System stattfinden.

Achtung, bitte keine neue Online-Registrierung vornehmen. 

Mein Kind möchte nicht mehr am Essen teilnehmen oder an der neuen Schule nicht mehr am Essen teilnehmen. Was muss ich tun?

Um unnötige Kosten zu vermeiden, muss der Vertrag unbedingt gekündigt werden. Dies können Sie immer zum Monatsende und schriftlich per Email, Fax oder Post erledigen. Sie erhalten von uns eine Kündigungsbestätigung.

Mein Kundenkonto ist gesperrt. Was muss ich tun?

Die Sperrung eines Kundenkontos liegt in der Regel offenen Forderungen zu Grunde. Sollten Sie bei der Internetbestellung einen Hinweis auf eine Kundenkontensperre erhalten oder sollte Ihr Kind trotz Bestellung kein Mittagessen erhalten, so wenden Sie sich an unsere Kundenbetreuung, um Erläuterungen zu der Sperre zu erhalten.

Ich habe Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Was muss ich tun?

Kunden, welche die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets haben, wenden sich bezüglich dieser Informationen bitte an ihr entsprechendes Amt (z. B. Jobcenter, Wohngeldstelle, etc.). Diese Kunden haben das Recht, die Schulspeisung zu einem vergünstigten Preis zu erhalten.

Die Top Catering GmbH benötigt hierzu einen entsprechenden Nachweis zur Berechtigung (z. B. entsprechende Original-Gutscheine und Abrechnungsbögen der Stadt Frankfurt (Oder), Brandenburg an der Havel, etc.).

Wann muss ich kündigen?

Generell bedarf es bei Beendigung der Mittagessenversorgung einer schriftlichen Kündigung des Vertragspartners/Kontoinhabers. Sobald das Kind nicht mehr mit Mittagessen versorgt werden soll, muss eine schriftliche Kündigung erfolgen. Dies gilt auch bei Schulwechsel des Kindes. Kündigungen können per Post, per Fax oder per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet werden. Bitte beachten Sie, dass hier in jedem Fall der Name des Kindes, die gültige Kundennummer und die Schule anzugeben sind.

An wen muss ich mich bei Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten wenden?

Sollte Ihr Kind eine spezielle Diät oder ein Allergieessen (z. B. bei Lactoseintoleranz, Fructoseintoleranz, etc.) benötigen, berät Sie unsere Diätassistentin selbstverständlich gern persönlich. Um das entsprechende Allergieessen zu erhalten, benötigen wir ein ärztliches Attest, welches uns über die notwendigen Maßnahmen Aufschluss gibt.

Wie, wann und wo kann ich be-, ab- und umbestellen?

Be- bzw. Ab- und Umbestellungen können prinzipiell täglich erfolgen.

Generell können Bestellungen per Bestellzettel (diese befinden sich an den Speiseplänen in der Schule) oder per Internet getätigt werden. Ihre Kundennummer sowie die vierstellige Geheimzahl zur Internetbestellung erhalten Sie bei Vertragsabschluss mit dem Kundenbrief. Diese ermöglicht es Ihnen täglich bis 17:00 Uhr für den folgenden Schultag das Mittagessen zu bestellen oder auch zu ändern.

Abbestellungen für den laufenden Tag, in beispielsweise Krankheitsfällen, müssen von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr getätigt werde

Was ist zu tun, wenn mein Kind die Schule wechselt?

Sollte ein Schulwechsel bevorstehen, bedarf es generell einer Kündigung des Vertrages. Besucht das Kind anschließend eine ebenfalls durch die Top Catering GmbH belieferte Schule, schließen Sie bitte einen neuen Vertrag mit uns ab, auf dem Sie gern Ihre alte Kundennummer angeben können. Sollte die neue Schule Ihres Kindes nicht durch die Top Catering GmbH beliefert werden, informiert Sie über den weiteren Werdegang Ihr neuer Essenanbieter. Einer Kündigung des Vertrages bedarf es zum Schutz beider Parteien in jedem Fall.

Muss ich Änderungen über meine Person und meine Daten anzeigen?

Bezüglich Änderungen der Adresse, der Bankverbindung, des Familiennamens der Eltern oder des Kindes, bedarf es einer schriftlichen Mitteilung. Der Vertragspartner/Kontoinhaber ist verpflichtet entsprechende Änderungen der Angaben uns gegenüber anzuzeigen.

Ich habe eine Magnetkarte erhalten. Wozu benötige ich diese?

An Schulen mit computergestütztem Ausgabesystem erhalten Sie mit Ihrem Kundenbrief eine entsprechende RFID-Karte, welche Ihr Kind bitte an jedem Tag des Mittagessens bei sich trägt und an der Essenausgabe zur Hand hat.

Bei Verlust oder Beschädigung der Karte, wird Ihnen gegen eine Gebühr von 4,10 Euro eine neue Karte erstellt und zugesandt. Diese beantragen Sie bitte schriftlich, gern auch per Email oder Fax unter Angabe der Kundennummer und des Namens des Essenteilnehmers.

Wann und wo finde ich Speisepläne zur Bestellung?

Die monatlichen Speisepläne stehen Ihnen in Ihrem persönlichen Kundenkonto nach Einloggen mit Ihrer Kundennummer und PIN oder an der jeweiligen Schule in der Essenausgabe zur Verfügung.